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Der Ratenkredit, auch Ratendarlehen genannt

Mit einem Ratenkredit können sich Privatpersonen Anschaffungen leisten, die sonst nicht in ihrem Budget liegen würden. Der Raten Kredit wird von einem Kreditgeber, beispielsweise der Hausbank, genehmigt. Dieser wird dann vom Kreditnehmer zuzüglich der festgelegten Zinsen mit einem bestimmten monatlichen Betrag an das Kreditinstitut zurückgezahlt. Es gibt verschiedene Arten dieser Kreditform. So genannte Konsumentenkredite sind frei in ihrer Verwendung, dagegen unter anderem eine Autofinanzierung, wie der Name schon verrät, sind nur für einen bestimmten Zweck. Doch in der Regel haben alle Raten Kredite  gewisse Gemeinsamkeiten, wie die Laufzeit, die Bearbeitungsgebühr, Kreditsumme und Zinssatz.

Geschichte:
Der Ratenkredit wie es diesen in heutiger Form gibt, wird seit den 1950ern angeboten. Zunächst wurde die Ratenfinanzierung von Teilzahlungsbanken angeboten. Die Geschichte des Autokredites geht allerdings weiter zurück. Bereits in 1921 bot ein bekannter Automobilhersteller die  Autofinanzierung an. Inzwischen ist der Raten Kredit zu einer klassischen Finanzierung für Privatpersonen geworden.

Abwicklung:
Ein Raten Kredit ist ausschließlich für Privatpersonen gedacht. Vorrausetzung für die Genehmigung eines Ratenkredites ist eine positive Bonität. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer einen Einkommensnachweis von mindestens drei Monaten vorlegen muss. Bei Selbständigen beläuft sich dieser zwischen einem und drei Jahren. Es gibt auch für Rentner die Möglichkeit eines Ratenkredites. Allerdings verlangen in diesem Fall die Kreditgeber häufig zusätzliche Sicherheiten, wie beispielsweise den Nachweis von einer Lebensversicherung. Zudem wird in der Regel eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Ist diese mit negativen Einträgen behaftet, kann sich der Kreditgeber gegen die Vergabe eines Ratenkredites entscheiden oder als Absicherung einen höheren Zinssatz verlangen.
Stimmt das Bankinstitut einem Ratenkredit zu, wird dieser vom Kreditnehmer in gleichbleibenden Ratenzu einer bestimmten Laufzeit, die sich in den meisten Fällen zwischen 12 und 72 Monaten bewegt, zurückgezahlt. In den Raten sind bereits die Bearbeitungsgebühr der Banken von 2% und der Zinssatz enthalten.

Kündigung:
Ein Ratenkredit kann nach Ablauf von sechs Monaten innerhalb einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Dabei wird einerseits die Bearbeitungsgebühr erlassen und andererseits eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Hierbei gibt es allerdings auch Ausnahmen.   Manche Kreditinstitute bieten ihren Kunden auch eine Sondertilgung an. So können Kreditnehmer, wenn sie ein Teil beziehungsweise die vollständige summe aufweisen können, den Ratenkredit sofort tilgen.
Jedoch darf der Kreditgeber nur den Raten Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer falsche Angaben bei Vergabe gemacht hat oder zwei Monate nicht der Ratenvereinbarung nach gegangen ist.
Ebenso ist die Kündigung möglich, wenn der Kreditnehmer Ratenrückstände von mindestens 10 % bei einer Laufzeit des Darlehens unter drei Jahren und 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens über drei Jahre des Nennwertes des Kreditbetrages hat.

Zinsen:
Allgemein wird der Zinssatz für einen Ratenkredit in der EU von der europäischen Zentralbank festgelegt. Dieser ist zudem abhängig von der aktuellen Wirtschaftslage in Deutschland beziehungsweise Europa.
In der Regel wird der effektive Jahresszins über die ganze Laufzeit des Raten Kredites festgelegt. In manchen Fällen auch nur über einen bestimmten Zeitraum.
Zudem können Banken ebenso den Zinssatz bonitätsabhängig bestimmen. So können Kreditinstitute bei beispielsweise negativen SCHUFA-Einträgen Zinsen hochschrauben, um ein höheres Risiko zu vermeiden. Private Krankenkassen