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Krankenzusatzversicherung im Internet finden

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Gesetzgeber jederzeit gekürzt - damit werden bestimmte Teile der Krankenversorgung nicht mehr komplett oder gar nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Solche Lücken können mit einer privaten Krankenzusatzversicherung geschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Angebote und Anbieter in diesem Bereich empfiehlt es sich immer einen genauen Krankenzusatzversicherung Vergleich durchzuführen.
Ob man sich ergänzend absichern sollte, ist man von seinem individuellen Bedarf abhängig. Es können die 3 Bereiche ambulante Leistungen, Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt sowie  zahnärztliche Leistungen versichert werden.

Zu beachten: Die Leistungen aus der Zusatzversicherung kann man oft nicht sofort nach Abschluss in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen sollte man Wartezeiten von mehreren Monaten einkalkulieren, bis zum Beispiel die Kosten für eine kostbare Zahnarztbehandlung abgedeckt werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren.
Eine private Krankenzusatzversicherung ist vor allem für gesetzlich Krankenversicherte von großer Hilfe, falls der vorhandene Versicherungsschutz nicht (mehr) genügend ist.
Die Leistungen und Preise sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb fast unerlässlich.

Wie bei der privaten Krankenvollversicherung sind die Beiträge für Zusatz-Leistungen sehr verschieden: Wichtige Faktoren sind neben der Wettbewerbssituation der Anbieter auch Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Antragstellers. Generell gilt: Je jünger und gesünder er ist, umso günstiger sind auch die Beiträge.
Zu beachten: Die Fragen nach dem Gesundheitszustand sollten immer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Im schlimmsten Fall riskiert man ansonsten den Verlust des Versicherungsschutzes. Die gesetzlichen Krankenkassen sichern im Bereich Zahngesundheit nur noch die Grundversorgung. Seit Januar 2005 gibt es bei den Kassen sog. befundbezogene Festzuschüsse, deren Höhe sich nach dem zahnärztlichen Befund und nicht mehr nach der Behandlungsmethode richten.

Von den Kassen werden also die Kosten für die Behandlung übernommen, die bei einem gewissen Befund gewöhnlich ist. Spezielle Behandlungen, wie zum Beispiel Inlays,  müssen Versicherte selbst bezahlen - falls sie über keine Zahnzusatzversicherung verfügen. Das Angebot in diesem Bereich ist erheblich, die Leistungen und Tarife unterscheiden sich mitunter enorm. In der Regel sollte man aber davon ausgehen, dass schon begonnene oder geplante Behandlungen nicht von der Zusatzversicherung übernommen werden. Man sollte auch darauf achten, ob ergänzend zur Zahnversorgung weitere Leistungen wie die Kostenerstattung für Sehhilfen abgesichert werden müssen. Bei manchen Anbietern ist dies eine Voraussetzung.