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Alles zur Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Vertrag, um im Schadensfalle Vermögensnachteile vom Versicherten auszugleichen. Ohne Haftpflicht kann bei Schäden die eigene Existenz für immer zerstört werden.
Diese Versicherung ist für private Kunden freiwillig. In risikoreichen Bereichen ist es aber zwingend eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, beim Kfz die Kfz-Haftpflicht und die Jagdhaftpflicht bei der Benutzung von Schusswaffen z. B. Jäger. Noch zwingend notwendig ist sie bei Medizinern, Angestellten im Krankenhaus und für Tierhalter.
Es gibt verschiedene Arten diese Haftpflichtversicherung. Einmal für Privatpersonen die Kfz-Haftpflicht, die Tierhalterhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Wassersporthaftpflicht, die Jagdhaftpflicht und die Bauhaftpflicht. Im Beruf ist man über die Berufshaftpflicht bzw. Amtshaftpflicht abgesichert für beruflich verursachte Schäden. Dort können sich Freiberufler, Beamte, Richter, Notare und Steuerberater absichern.
Bei vorsätzlich verursachten Schäden zahlt die Versicherung nicht, auch bei Schäden unter Familienangehörigen im selben Haushalt lebend oder bei Schäden unter Personen, die einen
gemeinsamen Vertag abgeschlossen haben. Die Versicherung zahlt unter anderem nicht bei Schäden an fremden Sachen, die vom Versicherten bearbeitet werden, bei Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden. Bei Verlusten im kaufmännischen oder spekulativen Bereich hat man auch keinen Schadensausgleich zu erwarten.
Verträge sind heutzutage so umfangreich, dass gegen höhere Beiträge auch mehr Leistungen möglich sind. Die Kosten variieren enorm, deshalb sollte man umfassende Vergleiche starten.
Der Vertrag wird auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen, verlängert sich danach automatisch für ein Jahr. Bei einem Schadensfall kann er aber auch von beiden Seiten gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung kann der Betroffene auch außerordentlich den Vertrag beenden.
Kinder können im Vertrag der Eltern mitlaufen, ebenso auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, solange sie nicht berufstätig sind, also auch Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende und Studenten.
Unverheiratete kommen mit einem gemeinsamen Vertrag aus, wenn sie eine gemeinsame Wohnung besitzen.